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  • Poppensucke

952 Beiträge seit 10.05.2021

Re: Andersrum wird ein Schuh draus

darklight42 schrieb am 13.10.2021 09:46:

Das ist zwar formal korrekt, in der Realität kann und wird bei Konsum aber immer von einem vorhergehenden Besitz ausgegangen. Im Grunde ist das ja auch logisch, oder wie willst du was konsumieren selbst wenn nur "einer rumgeht" ohne dir den Joint in die Backen zu stecken? Ab diesem Moment warst du Besitzer, auch wenn du das Ding gleich danach weitergereicht hast.

Jein. Aufgrund dieser Problematik gibt es je nach Bundesland unterschiedliche Eigenbedarfsparagraphen, wonach nicht nur der Besitz einer Konsumeinheit sondern auch einer "geringen Menge" nicht als Besitz gewertet wird.

https://www.juraforum.de/ratgeber/betaeubungsmittelrecht/besitz-von-marihuana-was-sind-eigenbedarf-geringe-menge

Aber es stimmt schon, dass man trotzdem schneller zum Straftäter werden kann, als einem lieb ist.

Beim Autofahren ist das aber alles egal, es stimmt schon daß, sollte ein Konsum nachgewiesen worden sein egal wie lang der zurück liegt, sehr wahrscheinlich deine Tauglichkeit zum Führen eines Kraftfahrzeuges angezweifelt werden, egal ob der Konsum jetzt formal-juristisch legal ist oder nicht.

Das ist leider richtig.

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