Poppensucke schrieb am 13.10.2021 12:28:
darklight42 schrieb am 13.10.2021 09:46:
Das ist zwar formal korrekt, in der Realität kann und wird bei Konsum aber immer von einem vorhergehenden Besitz ausgegangen. Im Grunde ist das ja auch logisch, oder wie willst du was konsumieren selbst wenn nur "einer rumgeht" ohne dir den Joint in die Backen zu stecken? Ab diesem Moment warst du Besitzer, auch wenn du das Ding gleich danach weitergereicht hast.
Jein. Aufgrund dieser Problematik gibt es je nach Bundesland unterschiedliche Eigenbedarfsparagraphen, wonach nicht nur der Besitz einer Konsumeinheit sondern auch einer "geringen Menge" nicht als Besitz gewertet wird.
https://www.juraforum.de/ratgeber/betaeubungsmittelrecht/besitz-von-marihuana-was-sind-eigenbedarf-geringe-menge
Aber es stimmt schon, dass man trotzdem schneller zum Straftäter werden kann, als einem lieb ist.
Beim Autofahren ist das aber alles egal, es stimmt schon daß, sollte ein Konsum nachgewiesen worden sein egal wie lang der zurück liegt, sehr wahrscheinlich deine Tauglichkeit zum Führen eines Kraftfahrzeuges angezweifelt werden, egal ob der Konsum jetzt formal-juristisch legal ist oder nicht.
Das ist leider richtig.
Poppensucke schrieb am 13.10.2021 08:31:
Absoluter Unsinn. Der Konsum ist NICHT strafbar.
Vielleicht sollte man andere Beiträge nicht als "Absoluter Unsinn" bezeichnen nur weil sich der Vorposter (ich) vielleicht ein wenig ungeschickt ausgedrückt hat. Bei dem Thread ging es explizit um Cannabis im Straßenverkehr und da wird es generell schwierig(er) für den besitzlosen Konsum wie beispielsweise das Zurückgeben des Joints an die Person, von welcher man ihn bekommen hat.