sleepdoc schrieb am 12.10.2021 14:40:
… aber die Frage der Verkehrstüchtigkeit muss eben auch geregelt werden. Man kann nicht gleichzeitig wegen der Verkehrstoten ein Tempolimit fordern und gleichzeitig breiten Zugang zu Substanzen schaffen, die eindeutig die Straßenverkehrstauglichkeit einschränken. D.h. wie lange nach dem Konsum darf man nicht aktiv am Straßenverkehr teilnehmen? Mit welchem Nachweis soll ggf. gearbeitet werden?
Es ist ähnlich wie mit Alkohol - jeder Führerscheinbesitzer ist bestens über die Folgen des Fahrens unter Alkoholeinfluss informiert und kennt die einschlägigen Grenzen, trotzdem setzen sich Menschen unter Alkoholeinfluss ans Steuer. Na und besoffen Fahrad zu fahren, kann auch ins Auge gehen.
Die Grenze bei THC liegt bei einem Nanogramm/mml Blut. Mag für Gelegenheitskiffer mit genügend Abbauzeit akzeptabel sein, aber Dauerkiffer können schnell ein Problem bekommen, weil THC im Fettgewebe gespeichert wird und längerfristig an den Blutkreislauf abgegeben wird.
Die einschlägigen Screeningtests sind sehr genau.