MarkusSchneider0815 schrieb am 12.10.2021 22:19:
Ja, Glanzleistung von Spahn, höchstrichterliche Rechtsprechung einfach zu ignorieren. Aber auch hier gilt: Sterben nur auf Rezept 😉
Wie schon gesagt: Mit einer Rezeptpflicht habe ich eigentlich kein Problem. Aber so lange Ärzte per Standesordnung verpflichtet sind, keine Sterbehilfe zu leisten, sind sie einfach die falschen Adressaten für so eine Entscheidung. Welcher Arzt würde schon seine Approbation riskieren um einem Todkranken das Sterben zu erleichtern? Vielleicht einer unter 1000 oder sogar noch weniger? Deshalb würde ich diese Entscheidung lieber wirklich unabhängigen Instanzen oder am besten dem Betroffenen selbst überlassen.