Ansicht umschalten
Avatar von TheCOP
  • TheCOP

mehr als 1000 Beiträge seit 28.11.2003

Andersrum wird ein Schuh draus

In der derzeitigen Rechtslage ist man deshalb direkt im Strafrecht, weil Cannabiskonsum - gleichgültig in welcher Menge - immer eine Straftat ist. Anders als beim Alkohol geht es also gerade nicht darum die Überschreitung irgendwelcher Grenzwerte nachzuweisen. Weil der Konsum von Cannabis eben illegal ist, reicht ja auch der Nachweis über lange zurückliegenden Konsum, beispielsweise über ein Haartest, um Zweifel an der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen zu begründen.

Im Fall einer Legalisierung könnte man sich beispielsweise auf eine standartisierte Empfindlichkeit eines Drogentests einigen. Wird diese Schwelle nicht erreicht - beispielsweise weil der Konsum schon Tage zurück liegt - zeigt der Test negativ an. Wird die Schwelle überschritten, ist er positiv und zieht damit folgerichtig Konsequenzen wie ein zu hoher Alkoholpegel nach sich.

Bewerten
- +
Ansicht umschalten