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  • So_ist_es_eben

mehr als 1000 Beiträge seit 08.02.2021

Was gibt es doch für polemisch-populistische Phrasendrescher bei dem Thema

Dieser Stoff sei nicht nur eine gefährliche Einstiegsdroge, sondern wegen der Unkontrollierbarkeit seiner Zusammensetzung insbesondere für junge Menschen eine Gefahr

Also das mit der "Einstiegsdroge" ist derart widerlegt, dass man sich schon fragen muss, mit welchem Kenntnisstand eigentlich Beamte in solche Positionen gelangen können. Und wenn ihn die "Unkontrollierbarkeit der Zusammensetzung" beunruhigt, dann sollte er mal überlegen, warum sich das durch eine Legalisierung automatisch ändern würde. Und wenn er selber nicht draufkommen sollte, "es liegt daran, dass der Staat dann die Möglichkeit zur Qualitätskontrolle hat". ;-)
Er hat offensichtlich auch sonst außer den platten Propagandasprüchen recht wenig vom Thema selbst sachlich erfasst, wenn er meint:

"Wenn demnächst auch noch Bekiffte am Straßenverkehr teilnehmen, bekommen wir ein Problem"

Die fahren erstens schon seit über 50 Jahren in der BRD, ohne dass es je relevante Zahlen gab, die es als Problem ausgewiesen hätten. Bis 1998 gab es dafür auch keine speziellen pauschalen Sanktionskriterien, es galt den Nachweis der Fahruntauglichkeit zu erbringen.
Aber wie man aus den Forschungserkenntnissen weiss, sind Cannabiskonsumenten bis zu einer gewissen Grenze an THC im Blut sicherere Fahrer als sog. "Nüchterne".
Hierzu die Krueger-Studie für das BVerfG von 1998:
https://ok-fachanwalt.de/wp-content/uploads/2014/08/Gutachten_Krueger.pdf siehe vor allem Grafik S. 9. Wieso sich ein GdP Chef dann trotz aller gegenteiligen Erfahrung und Logik dazu versteigt, zu behaupten, eine Legalisierung würde den Schwarzmarkthandel nicht beseitigen, ist auch schwer nachzuvollziehen. Würde mit einer Legalisierung der Anbau zum Eigenbedarf legalisiert, dann gäbe es wohl keine Chance mehr für einen Schwarzmarkt. Aber auch nur den offiziellen Verkauf von legaler, kontrollierter Ware würde wohl jeder vernünftige Mensch einem Erwerb in dunklen Ecken bei zwielichtigen Gestalten vorziehen.

Von daher ist der Vorwurf der Inkompetenz hier wohl mehr als angebracht und man muss sich fragen, ob solche Polizeibeamte für einen rechtsstaatlichen Sicherheitsapparat überhaupt noch tragbar sind. Denn wer mit Inkompentenz und fehlendem Sachverstand meint das Gewaltmonopol des Staates ausüben zu können, der könnte letztlich zur Gefahr für diesen Rechtsstaat und seine Bürger werden.

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (12.10.2021 16:09).

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