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Avatar von Hagjo1
  • Hagjo1

mehr als 1000 Beiträge seit 11.11.2021

Die Sache ist eigentlich ganz einfach!

Wenn die "Remigrationkonferenz" eine private Zusammenkunft war, dann kann man die Teilnehmer dafür höchstens privat belangen... ...auch wenn auffällig viele der Teilnehmer mit der AFD verbandelt sind.

Kann man nachweisen, dass diese Konferenz eine AFD-konferenz war, dann muss man die Partei dafür belangen.
Und da es wohl sehr schwer werden wird, nachzuweisen, dass diese Konferenz eine "AFD-konferenz" war, kann und wird kein Gericht unseres Rechtsstaats über ein Parteiverbot befinden können. Punkt!

ICH gehöre übrigens solange zu den 16% der Bürger, die der Meinung sind, dass das Schicksal der AFD zuvorderst nicht von Gerichten, sondern von unserem Verstand/Anstand und unseren Demokratieverständnis bestimmt wird... ...ich bin allerdings SOFORT auf Seiten der Judikative, wenn sie sieht, dass die AFD als Partei nachweislich gegen Demokratie/Rechtsstaat und GG verstösst... ...und dann der Erste, der ein Parteiverbot fordert!

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