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Avatar von seneca13
  • seneca13

952 Beiträge seit 23.07.2012

Mal was anderes...

Wie sieht das eigentlich aus...?

Angenommen
→ Ich "stolpere" völlig unbedarft in eine Versammlung, bei der ich nicht Planungen zur Beseitigung/ Ausweisung/ Mobbing von legal im Land Lebenden Kenntnis erlange, v
→ Ich erfahre, dass Arbeitskollegen oder andere Leute, mit denen ich zusammen arbeite, Listen von politisch "unerwünschten" Bürgerinnen erstellen, die im Falle einer Machtübernahme inhaftiert wrden sollen
→ Ich bekomme auch mit, dass die gleichen Personen in umstürzlerische Zirkel involviert sind,

Oder erfahre ähnlich Strafbares...

Müsste ich dann nicht, will ich bzw. mein Unternehmen mit allem nichts zu tun haben, nicht, unmittelbar nachdem ich so was angeblich unbedarft erfahren habe, dies zur Anzeige bei der Staatsanwaltschaft bringen?

Und dies anstatt, wird meine Verquickung darin öffentlich, meine Abwesenheit oder Kenntnis - und Untätigkeit - zu relativieren, verwischen, verharmlosen oder abzustreitetn?

Selbst wenn das alles "Einzelmeinungen" sind - sind sie doch faktisch potentiell strafbewehrt!*

*(Da kämen in Frage: § 30 StGB ,§ 81 StGB, § 129 StGB, § 130, § 224 StGB)

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (13.01.2024 09:32).

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