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Avatar von xj12
  • xj12

mehr als 1000 Beiträge seit 10.02.2012

Re: § 130 StGB

Schön was reinkopiert - aber schauen wir mal:

(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,

Tja, da haben wir aber dann viele Volksverhetzer in Deutschland.
Nicht nur radikale Muslime (siehe Demos, Ausschreitungen etc) sondern auch
Antifa (1 Mai Krawalle), Motoradclubs, Alkoholiker, Ultras, Bauern usw

gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen dessen Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder

Tut die AfD nicht - die wollen illegale Migranten abschieben - selbiges steht sogar im Gesetz und im Entwurf der Ampel steht wie man die schneller los wird.

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