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  • kleinrudi

mehr als 1000 Beiträge seit 10.05.2017

Re: § 130 StGB

gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen dessen Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder

Gilt das auch wenn jemand "alte weiße Männer" als Ursache für die Probleme dieser Welt bezeichnet. Übrigens muß der Tatbestand für jedes einzelne Mitglied nachgewiesen werden.

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