Ansicht umschalten
Avatar von tzefix
  • tzefix

mehr als 1000 Beiträge seit 12.05.2010

Re: Ein Verbot ist zu wenig.

kleinrudi schrieb am 12.01.2024 10:03:

Wegen welcher Straftat denn? "Staatsfeindliche Hetze" wie in der DDR? Ich dachte, daß dieser Ungeist 30 Jahre nach dem Fall der Mauer verschwunden ist.

Wir brauchen keine Gesetze aus der DDR, es genügt folgendes:

§ 30 StGB Vorbereitung schweren staatsgefährdenden Gewalttaten
§ 81 StGB Hochverrat gegen den Bund
§ 129 StGB Bildung einer kriminellen Vereinigung
§ 130 StGB Volksverhetzung
§ 224 StGB Gefährliche Körperverletzung (bereits der Versuch ist strafbar)

Wegen hoher krimineller Energie, Gefahr von Wiederholungstäterschaft, Uneinsichtigkeit usw. sind langfristige Haftstrafen bis zur Sicherheitsverwahrung auszusprechen.

Bewerten
- +
Ansicht umschalten