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Avatar von seneca13
  • seneca13

mehr als 1000 Beiträge seit 23.07.2012

Re: § 130 StGB

Übrigens muß der Tatbestand für jedes einzelne Mitglied nachgewiesen werden.

Ja, und?

Bei einem kann's das - und das genügt doch!

Denn die anderen hätten genau da aufstehen müssen und gehen - oder nicht?

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