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Avatar von kleinrudi
  • kleinrudi

mehr als 1000 Beiträge seit 10.05.2017

Re: § 130 StGB

seneca13 schrieb am 13.01.2024 09:26:

Übrigens muß der Tatbestand für jedes einzelne Mitglied nachgewiesen werden.

Ja, und?

Bei einem kann's das - und das genügt doch!

Dieser aht dann die Straftat begangen und kann verurteilt werden.

Denn die anderen hätten genau da aufstehen müssen und gehen - oder nicht?

Nein. Das "passive Zulassen" ist nach meiner Ansicht nicht strafbar. Sonst müsste am auch einen Zeugen, der einen Mord nicht verhindern konnte, auch verurteilen.

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