seneca13 schrieb am 13.01.2024 11:26:
Zunächst mal müssen Journalisten ihre Quellen nicht offen legen.
Aber kein Journalist wird in der Öffentlichkeit etwas behaupten, was nicht geprüft wurde und nicht ansatzweise gerichtsfest zu belegen ist - bei solch einem Thema schon gar nicht!
Gegenbeispiel: Relotius
Wenn es zu einem Gerichtsverfahren kommt, werden mit Sicherheit die Quellen und Beweise vorgelegt werden.
Auch da wird man sich auf Informantenschutz berufen.