Nein, falls nötig schreibt das der vielzitierte Artikel 20 des Grundgesetzes vor.
Du solltest ihn einmal ganz lesen, diesen Artikel! Was Du hier meinst in Anspruch zu nehmen ist Absatz 4. In Absatz 2 steht aber erst mal, wer der Inhaber aller politischen Macht im Staat ist und dass dieser als Souverän seine Macht in Wahlen und Abstimmungen ausübt.
Und hör auf, dauernd den Hitler an die Wand zu malen, das ist doch so abgedroschen, dass ich mich manchmal frage. ob es wirklich so armselig um die Verteidigung der Regierungspolitik steht, weil die einfach nur noch armselig ist.