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  • CCNP

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Re: Mal was anderes...

seneca13 schrieb am 13.01.2024 09:16:

Wie sieht das eigentlich aus...?

Angenommen
→ Ich "stolpere" völlig unbedarft in eine Versammlung, bei der ich nicht Planungen zur Beseitigung/ Ausweisung/ Mobbing von legal im Land Lebenden Kenntnis erlange, v
→ Ich erfahre, dass Arbeitskollegen oder andere Leute, mit denen ich zusammen arbeite, Listen von politisch "unerwünschten" Bürgerinnen erstellen, die im Falle einer Machtübernahme inhaftiert wrden sollen
→ Ich bekomme auch mit, dass die gleichen Personen in umstürzlerische Zirkel involviert sind,

Oder erfahre ähnlich Strafbares...

Müsste ich dann nicht, will ich bzw. mein Unternehmen mit allem nichts zu tun haben, nicht, unmittelbar nachdem ich so was angeblich unbedarft erfahren habe, dies zur Anzeige bei der Staatsanwaltschaft bringen?

Und dies anstatt, wird meine Verquickung darin öffentlich, meine Abwesenheit oder Kenntnis - und Untätigkeit - zu relativieren, verwischen, verharmlosen oder abzustreitetn?

Selbst wenn das alles "Einzelmeinungen" sind - sind sie doch faktisch potentiell strafbewehrt!*

*(Da kämen in Frage: § 30 StGB ,§ 81 StGB, § 129 StGB, § 130, § 224 StGB)

Ja müsstest du. sonst kann es zu einer Attacke auf z.B. ein ZDF-Team kommen.
Das kann auch eine Verwechslung sein, dann gibt es Bewährung.
https://www.zdf.de/nachrichten/panorama/kriminalitaet/prozess-angriff-zdf-team-berlin-corona-demo-heute-show-100.html
Wäre es keine Verwechslung würden die Strafe wie ausfallen?
Mein Rat: Nie unbedarft wohin stolpern und immer bedenken, der Wind könnte sich drehen.
Die Angeklagten der Nürnberger Prozesse sind da ihrer Meinung nach auch unbedarft reingestolpert. Achte auf deinen Umgang, mitgegangen mitgefangen!
Nochmal achte auf deinen Umgang, Beate Zschäpe hat das nicht getan, halte dich von Lina E. fern.

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