Zunächst mal müssen Journalisten ihre Quellen nicht offen legen - ist Inhalt der Pressefreiheit, und schützt z.B. Whistleblower.
Aber kein Journalist wird in der Öffentlichkeit etwas behaupten, was nicht geprüft wurde und nicht ansatzweise gerichtsfest zu belegen ist - bei solch einem Thema schon gar nicht!
Wenn es zu einem Gerichtsverfahren kommt, werden mit Sicherheit die Quellen und Beweise vorgelegt werden.