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  • Oh wie wahr

109 Beiträge seit 10.01.2024

Wer maßt es sich an, den deutschen Souverän bei der Wahl zu bevormunden?

Wer glaubt eigentlich hierzulande berechtigt zu sein, den politischen Lehrmeister der Bürger spielen zu dürfen? Wer glaubt, dazu berechtigt zu sein, dem Volk, dem Souverän, vorschreiben zu dürfen, in welchen Grenzen es Demokratie haben darf?

Parteien sind nach ihrem Parteiprogramm zu bewerten und verfassungswidrige Ziele müssen eindeutig konkretisiert und nachgewiesen werden. Das was "Correctiv" bisher geliefert hat, ist weitgehend ohne echte Substanz!
Dabei ist die Autorin mit der Aussage nicht ganz präzis:

Gesetze, die gegen die Menschenwürde bzw. die Ewigkeitsgarantie des Grundgesetzes verstoßen, können auch mit absoluter Mehrheit im Bundestag nicht beschlossen werden.

Nur Artikel 1 und 20 haben Ewigkeitsgarantie, bei allen anderen sind Änderungen mit 2/3 Mehrheit des Parlaments möglich. Dazu kommt, dass die näheren Bedingungen durch ein Bundesgesetz bestimmt werden können. Man denke da nur an das Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung nach Art. 4 Abs. 3 und die in früheren Zeiten durchgeführten "Gewissensprüfungen". Und auch während Corona waren Grundrechte ohne weiteres außer Kraft gesetzt worden, was bis heute hinsichtlich verfassungsrechtlicher und faktischer Gegebenheiten nicht aufgeklärt wirklich wurde.

Es ist der Demokratie nun wirklich nicht zuträglich, wenn aus solch einer, für ihre Politik von 80% der Bürger nach Umfragen abgelehnten, Regierung und deren politischer Entourage jetzt die Forderung erhoben wird, die erfolgreiche Opposition zu verbieten.
Das hat meines Erachtens den Charakter, der bisher nur die Diktaturen von links bis rechts kennzeichnete. In einer Demokratie ist das nicht vorstellbar!

Wovor hat man in Berlin wirklich Angst? Doch nicht vor der völligen Machtübernahme und Gleichschaltung der Republik? Das ist doch Demagogie!
Aber vielleicht vor Untersuchungsausschüssen und Aufklärung in einigen Bereichen?
Und dass gewissen Klientel der Zufluss gemindert werden könnte?

Das ist alles kein Grund und keine Grundlage, um dem Souverän die demokratische Freiheit der selbstbestimmten Wahl zu beschneiden.

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