1.
Ich war und bin an Filesharing-Fällen nicht sonderlich interessiert.
Der Anteil an meiner Arbeit, der auf Filesharing-Abwehr entfällt, ist nicht der Rede wert.
Ich habe meine Dienste diesbezüglich nie beworben und mich auch in meinem Blog oder bei Telepolis nur bei entsprechend veranlassten Anlässen zum Thema geäußert.
Ich hätte während meines Engagements bei der Piratenpartei vermutlich eine Vielzahl an Mandaten generieren können, wenn ich dort Filesharing-Abwehr angeboten oder beworben hätte.
2.
Wenn ich hier den (streitbaren) Tipp gebe, auf Abmahnungen ggf. gar nicht zu reagieren, kann ich beim besten Willen nicht verstehen, wie man das als Werbung für Anwaltsdienstleistungen auslegen könnte.
3.
Wie jeder im Urheberrecht tätige Anwalt schicke ich keinen Mandanten weg, wenn er ein urgeberrechtliches Problem hat.
Abgesehen von einem Fall, in dem mich ein Mandant vor Jahren mit einem für ihn sehr günstigen Vergleichsschluss beauftragt hat, beträgt meine Erfolgsquote bei Filesharingabwehr 100%.
Keiner dieser anderen Mandanten hat an die Filesharingindustrie auch nur einen Cent bezahlt. Sämtliche Klagen wurden in allen Instanzen gewonnen.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (26.08.2016 12:09).