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  • Rundulator

mehr als 1000 Beiträge seit 07.12.2019

Der A-Tritt kommt posthum.

Hier kann jeder nachlesen wie die medial hoch gefeierten Retter, Personal in Krankenhäusern nun einen heftigen A-Tritt dafür erhalten, dass sie sich eingesetzt und Überstunden gemacht haben.

Teilzeitbeschäftigten im öffentlichen Dienst steht ein Überstundenzuschlag erst ab Überschreiten der regelmäßigen Arbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten zu. Der 6. Senat des BAG gibt seine Rechtsprechung auf, erklärt Yvonne Dietzel.
Stehen Teilzeitbeschäftigten nach den Reglungen des TVöD-K – dem besonderen Teil für Krankenhäuser des Tarifvertrages des öffentlichen Dienstes im Bereich der kommunalen Arbeitgeber – schon bei Überschreiten ihrer individuellen Arbeitszeit Überstundenzuschläge zu?
https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/bag-6-azr-253-19-tvoed-ueberstunden-zuschlag-mehrarbeit-teilzeit-vollzeit/

Und die Journaille nebst Politik schweigt wie immer.

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