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Avatar von Worthülse
  • Worthülse

39 Beiträge seit 07.11.2019

Warum auch nicht; als Staatsoberhaupt hat er ein prärogatives Begnadigungsrecht!

... auch wenn er normalerweise gem. allg. UK-Verfassungskonvention eigentlich nur auf ministeriellen Rat hin agieren sollte, wäre es jedenfalls nicht ausgeschlossen. Ob ein solcher Gnadenakt für Assange politisch opportun oder dem Neutralitätsgebot abträglich wäre, sollte zuvor nicht nur mit Rishi Sunak sondern öffentlich mit dem Volk diskutiert und abgestimmt werden. Ich gehe davon aus, dass ein solcher Akt der Monarchie jedenfalls ein akzentuiertes Profil im Sinne der Menschenrechtskonvention verleihen würde.

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