Zweifel bezüglich der Informationsfreigabe habe ich eher bezüglich der zur Explosionszeit auf dem Betriebsgelände Anwesenden.
In den Berichten werden Begriffe wie Beschäftigte, Betriebsangehörige, Fremdfirma, Verletzte, Tote, Vermisste erwähnt. Seit zwei Wochen bleibt eine Person unauffindbar, allerdings wird das bisher mit mangelnder Zugänglichkeit des Explosionszentrums verknüpft.
Die Meldungen titeln teilweise mit Katastrophe, Explosion, Feuer, etc. und nicht ausschließlich mit Unfall, Unglück, Versehen, etc. Gibt es entsprechende Gründe für die abstrakteren Formulierungen oder ist es eher eine Überinterpretation darauf zu achten?