Duesseldorfer schrieb am 20.11.2024 14:10:
Verstößt das jetzt gegen das Völkerrecht oder gegen die regelbasierten internationale Ordnung?
Gruß
D.
Lese folgenden Artikel:
https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/nordkoreanische-soldaten-in-russland
Zitat:
"Aber auch eine Unterstützung unterhalb der Schwelle eigener Gewaltanwendung
kann gegen das Völkerrecht verstoßen.
Konkret verbietet das Neutralitätsrecht als Teilgebiet des Rechts des bewaffneten
Konflikts allen Staaten, die nicht am Konflikt beteiligt sind, die Bevorteilung einer
der beiden Seiten. Unter dem Begriff der "wohlmeinenden" (benevolent) oder
"qualifizierten Neutralität" wird heute vertreten, dass demgegenüber das Opfer
einer Aggression unterstützt werden darf. Eine Unterstützung des Aggressors ist
jedoch weiterhin kein mit Neutralität zu vereinbarendes Verhalten."
Das Neutralitätsrecht ist Teil des Kriegsvölkerrechtes. Man findet es im Zweiten Haager Abkommen von 1899 und im Vierten Haager Abkommen von 1907:
https://www.humanrights.ch/de/ipf/grundlagen/rechtsquellen-instrumente/humanitaeres-voelkerrecht/haager-abkommen/
Das Neutralitätsrecht:
Abkommen betreffend die Gesetze und Gebräuche des Landkriegs (mit «Haager Landkriegsordnung»)
https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/26/429_338_411/de
Abkommen über die Rechte und Pflichten der neutralen Mächte im Falle eines Seekriegs
https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/26/793_530_775/de
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (20.11.2024 16:02).