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Avatar von auf_der_hut
  • auf_der_hut

mehr als 1000 Beiträge seit 07.05.2008

Re: Nur ne Frage

Ja, tut es.

Völkerrechtlich ist die Unterstützung einer Aggression nicht anders zu bewerten als die Aggression selbst.

Im Fall einer Aggression haben die nicht unmittelbar am Krieg beteiligten Staaten zwei Möglichkeiten: sie verhalten sich neutral, d.h. sie bevorteilen keine der beiden Seiten, oder sie helfen dem Angegriffenen (selbstverständlich mit dessen Einverständnis) bei der Verteidigung. Diese "wohlmeinende Neutralität" gilt nicht als Verletzung des Neutralitätsprinzips und ist völkerrechtlich erlaubt.

Die Unterstützung einer Aggression (z.B. durch die Gewährung von Durchmarschrechten) gilt hingegen selbst als Gewaltanwendung gegen den angegriffenen Staat und berechtigt diesen zu militärischen Gegenmaßnahmen. Die Bewaffnung fremder Truppen für einen Angriffskrieg ist analog zu bewerten.

Nun mag man einwenden, dass Russland ja gar nicht vom Sicherheitsrat als Aggressor verurteilt wurde - das scheiterte, wenig überraschend, an einem Veto Russlands. Es gibt aber die Resolutionen der UN-Generalversammlung und die gelten -auch wenn die Beschlüsse der Generalversammlung nicht im gleichen Sinne "rechtsverbindlich" sind, weil die GV keine Instrumente zur Durchsetzung besitzt- ebenfalls als Rechtsquelle. So lange keine übergeordnete Instanz etwas gegenteiliges beschließt, gilt Russland trotzdem völkerrechtlich als Aggressor.

Politisch wären direkte Waffenlieferungen an Russland eine bedeutende Änderung der chinesischen Position, die bisher auf strikte Neutralität bedacht war. Darauf darf der Westen schon reagieren.

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