Die Antragskommission von Bündnis 90/DIE GRÜNEN hat systematisch mein Recht einen Antrag einzubringen ausgehebelt und damit eine sachliche, Diskussion ueber eine kluge Chinapolitik behindert. Der Sachverhalt:
Ich habe rechtzeitig den Antrag PB.I-01-210-4 eingebracht und war mit dem Verfahren der Antragskommission wie man mit diesem Antrag umgehen will, zu keiner Zeit einverstanden.
Die Antragskommission hatte mehrmals versucht diesen Antrag in seiner Substanz zu ignorieren und vorgeschlagen ihn mit anderen Anträgen zu verschmelzen. Das durchgezogene taktische Manöver war klar, mein Anliegen hatte ausreichend Substanz evtl. auf der Bundesversammlung sogar eine Mehrheit zu erhalten, da es darauf abzielte die China Position im Programm fairer zu beschreiben und das politische China Bashing ablehnt.
und
Um es unmißverständlich zu machen. Ich habe nicht ausreichend Beweise zu behaupten, dass es in China keine Menschenrechtsverletzungen gab und gibt.
Ich verneine diesen Vorwurf nicht!
Mein Antrag zielt darauf ab, dass wir als GRÜNE unseren Anspruch auf Rechtsstaatlichkeit, wie Konstantin v. Notz ihn gestern auch gefordert hat, ernst nehmen und die unbewiesenen Behauptungen nicht in völkerrechtliche Tatsachen, per Parteitagsbeschluß umdefinieren !
siehe
http://www.juergenk.de/