Wirtschaftssanktionen gegen Russland und ihre rechtlichen Grenzen
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Zitat:
...Selbst wenn man anderer Auffassung wäre, würde aber das Recht auf kollektive Selbstverteidigung nach Art. 51 UN-Charta Wirtschaftssanktionen erlauben.6) Tatsächlich darf jeder Staat der von Russland angegriffenen Ukraine völkerrechtsmäßig auch mit Waffengewalt zur Hilfe eilen – und damit erst recht auch mit Sanktionen.
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