Pnyx (1) schrieb am 21.01.2024 13:51:
[...]
Sollte es allerdings zu Zwangssterilisationen und Abtreibungen gekommen sein, so sind das zweifellos strafbare Handlungen, die strafrechtlich verfolgt werden müssen, jedoch nicht den Vorwurf des Völkermords rechtfertigen.
In Indira Ghandis Indien ist es dazu ganz zweifellos und in beträchtlichem Umfang gekommen. Das wurde im Westen auch kritisiert, nie aber im unversöhnlichen und absolut verurteilenden Ton, der im Fall China dominiert.
Im Fall Indira Gandhis lag dafür auch kein ethnisches Unterscheidungsmerkmal zugrunde. Wir reden ja hier über "Völkermord" und gerade nicht über, das will der Artikel klar machen, Höchstkinderzahlbegrenzung, die in China generell und für Han strenger als für Uiguren gilt. Sterilisierungen von Frauen mit bereits vielen Kindern finden heute noch in Indien statt. Dafür gibts Geld, das genutzt wird, um die unbezahlbaren Agrarschulden der Familie ein bisschen zu schmälern.