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  • ratwol22

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Mitgliedschaft in internationalen Organisationen

Lumpenpazifist schrieb am 26.05.2024 11:53:

... Kann man von ungeteilter Staatsgewalt sprechen, wenn diese in Teilen (z.B. bei der UN) von China ausgeübt wird?

Besser wäre es, präzise Begriffe zu verwenden.
Ich vermute, daß Deine Frage wie folgt lauten soll: "Kann man von ungeteilter Staatsgewalt sprechen, wenn diese in Teilen (z.B. bei der UN) von der VR China ausgeübt wird?"

Hier sitzt Du einer Fehlinformation auf: Die Interessen Taipehs in den UN-Gremien werden nicht durch Peking ausgeübt. Auch außerhalb der UN-Gremien werden die Interessen Taipehs nicht durch Peking wahrgenommen. Ein Teil des völkerrechtlichen Status von Taipeh im Detail:

- Die Rebublik China ist nicht Mitglied der UN. Die Republik China ist völkerrechtlich weiterhin existent. Damit ist kein UN-Gremium zuständig dafür, die Interessen Taipehs zu vertreten.
Der Alleinvertretungsanspruch der VR China für das gesamte chinesische Territorium geschah einseitig. De facto (nach Lage der Dinge) führt er nicht dazu, daß Peking die Interessen Taipehs in den UN-Gremien vertritt.

De facto (nach Lage der Dinge) hat die Republik China die Hoheitsgewalt über Taiwan seit 1945 (Ende des WW2). Somit ist die Republik China völkerrechtlich weiterhin existent.

- Die Republik China ist Mitglied des Internationalen Olympischen Kommitees unter der Bezeichnung "Chinesisch-Taipeh".
- Die Republik China ist nicht Mitglied der WHO.
- Die Republik China ist Mitglied der WTO unter der Bezeichnung "Separate Customs Territory of Taiwan, Penghu, Kinmen and Matsu (Chinese Taipei)".

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (26.05.2024 14:48).

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