Goerlitzer schrieb am 29.11.22 03:18:
Am 24.März 1999 begann die Nato mit ihrem Bomben- und Raketenkrieg gegen Jugoslawien. Der war als Machtdemonstration und "Moral Bombing" angelegt, wenn auch nicht im Stile der anglo-amerikanischen Flächenbombardements während des 2. Weltkriegs. Um die Belgrader Regierung wie die jugoslawische Bevölkerung mürbe zu machen, wurden gezielt Infrastruktur-Einrichtungen aber z. B. auch die Chemiewerke in Pancevo und Novi Sad bombardiert. Begründet wurden die Luftangriffe von dem deutschen Aussenminister Fischer auf perfide Art mit der "Verhinderung eines 2. Auschwitz" im Kosovo. Jugoslawiens Staatschef Milosevic stimmte im Juni 1999 einem Waffenstillstand zu, in dessen Ergebnis Jugoslawien seine territoriale Integrität verlor. Nato-Truppen rückten in den den seit Jahrhunderten zu Serbien gehörenden Kosovo ein und spalteten ihn von Jugoslawien ab.
Man fragt sich, warum ist die Kiewer Führung trotz der dramatischen Verschlechterung der Lebensverhältnisse in der Ukraine und dem zunehmende Exodus ihrer Bewohner zu keinerlei Zugeständnissen bereit, weder an Russland noch die russisch-sprachige Bevölkerung im eigenen Land?
Der Verlust der territorialen Integrität Jugoslawiens wurde 2010 mit dem Urteil des IGH zur Unabhängigkeit des Kosovo abgeurteilt:
- Einseitige Unabhängigkeiten verstoßen nicht gegen das Völkerrechtlich, wenn sie in Abhilfe erlaubt wurden
- Das Prinzip der Integrität eines Staates gilt nur zwischen Staaten und nicht zwischen Akteuren innerhalb eines Staates
- Nur ein Entschluss des UN-Sicherheitsrates gegen illegaler/gechtswidriger Gewalt (Verstoß gegen die Integrität eines Staates von Außen) kann eine Unabhängigkeitserklärung illegal erklären. Trotz Bombardierung von Serbien, was zur Kapitulation Serbiens und Verlust der Integrität von Jugoslawiens führte, war die Unabhängigkeit des Kosovos auf Grund fehlenden Entschlusses nicht rechtswidrig. (Gerade dieser Punkt ist aus meiner Sicht höchst bedenklich. Er gibt den Veto-Mächten das Recht, sich in Unabhängigkeitsprozesse einzumischen.)
Das Kosovo-Urteil (Gutachten) hat tatsächlich allgemeinen Charakter und ist als Grundsatzurteil zu werten. Dieses geht aus der Wortwahl und aus dem Einlassungen des Richters Koroma hervor.
Die Vertreter Frankreichs und Deutschlands, die 2010 dieses Urteil so hoch bejubelten, taten 2014/2015 und folgende Jahre nichts um das Selbstbestimmungsrecht der Völker in Fragen russischer Ur-Einwohner im Osten der Ukraine zu gewährleisten. Das Siedlungsgebiet im Donbass war geschichtlich ein Siedlungsgebiet der Russen. Es war schon Siedlungsgebiet der Russen bevor Kiew zu Russland kam. Durch den Zerfall der Sowjetunion und der immer mehr feindlichen Politik gegenüber allen Minderheiten (Rumänen, Ungarn, Russen etc) lebten die Russen wie auch Rumänen und Ungarn in der (Ost-)Ukraine faktisch unter Fremdherrschaft.
Gerade das Scheitern der USA und Verbündeten im Irak und in Afghanistan zeigte den Russen, wie sie einen Krieg auf keinen Fall führen dürfen. Und die Russen führen den Krieg anders. In wie weit die Russen damit Erfolg haben werden, steht auf einem anderen Blatt.
Die europäischen Politiker wollen nicht begreifen, dass die Völker Europas inclusive Russlands in eine lange ausgelegte und präparierte Falle der Eltern der USA getappt sind.