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  • notting

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Re: Die Schuldenbremse hat doch Verfassungsrang -> aussetzen = Verfassungsversto

Cinclus schrieb am 07.11.2024 18:48:

Das Grundgesetz lässt bestimmte Ausnahmen zu, die dann jeweils vom Bundestag beschlossen werden müssen.

siehe https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/schuldenbremse-notlage-100.html

Naja, beim Sondervermögen sind sie auch schon auf die Schnauze gefallen, so einfach ist sowas wohl nicht.

notting

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