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  • Arutha

mehr als 1000 Beiträge seit 09.04.2015

Re: Die Schuldenbremse hat doch Verfassungsrang -> aussetzen = Verfassungsversto

Cinclus schrieb am 07.11.2024 18:48:

Das Grundgesetz lässt bestimmte Ausnahmen zu, die dann jeweils vom Bundestag beschlossen werden müssen.

siehe https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/schuldenbremse-notlage-100.html

cu
Cinclus

Ja in einer Notsituation.. Katastrophe, Angriff auf unser Land.. ich kann mir da viel vorstellen..
Und . Ja, man kann die Ampel schon als Katastrophe sehen.... Aber mehr Geld bedeutet dann Benzin ins Feuer gießen..

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