Johann Beck schrieb am 07.11.2024 21:07:
Cinclus schrieb am 07.11.2024 18:48:
Das Grundgesetz lässt bestimmte Ausnahmen zu, die dann jeweils vom Bundestag beschlossen werden müssen.
siehe https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/schuldenbremse-notlage-100.html
cu
CinclusDer Ukraine Krieg hat 2022 angefangen. Als Notlage kommt das nie durchs BVG. Das ist allen klar.
Doch, das BVG hat das doch selbst angedeutet. Trickserei läuft nicht, aber es gibt natürlich Wege, mehr Schulden aufzunehmen, ohne Beanstandungen fürchten zu müssen.
Der Ukrainekrieg ist sehr wohl eine Notlage, weil die Wirtschaft durch die hohen Energiepreise in ernste Schwierigkeiten geraten ist und Deutschland nun auch erheblich mehr Geld in Verteidigung stecken muss als vorher (und zwar ganz egal, ob Deutschland die Ukraine mit Waffen unterstützt oder nicht). Was früher für einen kleinen Obulus zu haben war, nämlich in Frieden leben zu dürfen, kostet plötzlich ordentlich Schotter.
Das erste, was eine Merz-Regierung tun wird, wird das Schleifen der Schuldenbremse sein, auf welche Art auch immer. Denn mit Schuldenbremse kann keine Regierung die Probleme lösen, sondern nur dabei zusehen, wie das Land vor die Hunde geht.