i-n-t-e schrieb am 07.11.2024 13:56:
Ja, naja, es könnten ja drei Fraktionen der Opposition die Mehrheit haben und einem Gesetzesentwurf zustimmen. Hätte Scholz als Kanzler dann ein Veto-Recht?
Soweit ich weiß nein, da meines Wissens nach das Parlament und nicht der Kanzler den Souverän vertritt; der Kanzler führt an sich nur aus, was der Souverän will. Deswegen sage ich ja auch, dass die Wahl von Kemmerich eine Sternstunde der deutschen Demokratie war, weil das meines Wissens nach das erste mal war, dass ein Ministerpräsident so wie an sich vorgesehen gewählt wurde.
In der Realpolitik ist das natürlich alles durch den Fraktionszwang bis zur Unkenntlichkeit verstümmelt und die Gesetzgebungsinitiative geht üblicherweise von der Exekutive aus und der BT nickt nur ab. Aber wenn sich Mehrheiten jenseits der Kanzlermehrheit finden - kein Problem.