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Re: Erbitte Nachhilfe in Minderheitsregierungsdemokratie.

Sperrnix schrieb am 07.11.2024 14:06:

i-n-t-e schrieb am 07.11.2024 13:56:

Ja, naja, es könnten ja drei Fraktionen der Opposition die Mehrheit haben und einem Gesetzesentwurf zustimmen. Hätte Scholz als Kanzler dann ein Veto-Recht?

Lernt man sowas nicht mehr in der Schule? Wie kommst du auf so einen Blödsinn? Der Kanzler hat die Richtlinienkompetenz, sprich er gibt die Richtung der Regierung vor. Besonders deutlich wurde diese damals, als Gasschröder Lafontaine abgesägt hat.

Aber in wie weit ist die Richtlinienkompetenz bindend? Abgesehen davon waren Schröder und Lafontaine in der gleichen Partei, was die Opposition ja naturgemäß nicht ist. Und, als ich in der Schule war hatte es vermutlich noch nicht einmal auf Länderebene eine Minderheitsregierung gegeben, ganz sicher aber nicht in meinem Bundesland.

Ansonsten hat ein Bundeskanzler nicht mehr Stimmen, als ein normaler Abgeordneter auch: Genau eine.

Aber du glaubst doch kaum, dass die FDP oder CDU irgendein Gesetz mit sozialen Ungerechtigkeiten durchdrücken würden, bevor sie gewählt sind. Das könnte doch Wählerstimmen kosten und Schafe lassen sich besser schlachten, wenn sie ihren Schlachter selbst gewählt haben.

Welches Gesetz wäre denn "sozial ungerecht"? Die Soli-Abschaffung? Der fällt doch möglicherweise ohnehin bald weg, je nachdem wie die Verhandlungen dazu ausgehen.

PS: Abgesehen davon hast Du meine Frage auch nicht wirklich beantwortet:)

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (07.11.2024 14:20).

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