i-n-t-e schrieb am 07.11.2024 13:38:
… oder könnte Scholz sein Veto einlegen? …
Nein, das Recht besitzt er nicht. Der Bundespräsident kann nur bei Verfassungsbedenken die Unterschrift verweigern. Einen gültigen Haushalt zu verweigern ist verfassungsrechtlich nicht möglich. Da müsste er das Gesetz unbedingt dem BVerfG vorlegen, und das würde nichts zu beanstanden haben.