Dr. Phibes schrieb am 07.11.2024 18:49:
Es gibt für die Fraktionsdisziplin keine rechtliche Grundlage. Das ist reiner sozialer Psychokram.
Rechtlich gesehen haben Sie natürlich recht, jetzt kommt das aber. So ein MdB Wahlkampf laut Kollegen kostet mindestens 60.000 Euro die man zum Teil selber finanzieren muss und Teils von der Partei. Wenn die Partei, egal welche Sie angehören, beschließt Sie vertreten ihrem eigenen Gewissen aber nicht die Linie der Partei werden Sie nicht mehr zur Wiederahl aufgestellt von der Partei. D.h. alle Sponsoren und sonstige Connections die ihnen Lokal helfen zur Wahl sind weg. Sie haben keine Wahlhelfer die für Sie die Stände aufstellen und in ihren Namen Werbung machen, keine Connections zu lokalen Radio/TV Anstalten die Sie in den höchsten Tönen loben usw.
Da wird eine MdB wahl eher zum Fiasko als zum Erfolg. Das könnten Sie wahrscheinlich mit richtig viel Geld ala -> https://www.youtube.com/watch?v=LdQyQLs2THM kompensieren. Die Frage ist aber was nützt es ihnen wenn sie z.B. ne Millionen in den Wahlkampf investiert haben und dann Hinterbänkler im Parlament sind der keine Redezeit bekommt und einfach nur so da ist und ignoriert wird. Sie dürfen dann ihre Reden abgeben, die werden dann abgeheftet und keine Sau juckts ob Sie was wichtiges sagen oder Blödsinn reden. Weils keiner mitbekommt.
Nicht mal ne Minute wie der Sonneborn im EU-Parlament kriegen Sie im Bundestag und falls das doch mal passieren sollte sind Sie dann eine der letzten drei Redner und dann nur wenn alle Journalisten abgezogen sind sodaß das medial keiner mitbekommt.
Das zum Thema sozialer Psychokram in einer repräsentativen Demokratie.