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  • logiko

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Re: Braungrüne Rechtfertigungsversuche

aquadraht schrieb am 18.01.2021 13:31:

Bereits die Zulassung von Demonstrationen in den befriedeten Bezirken ist eine Kannbestimmung, keine Pflicht. Und das galt bereits ohne das "Infektionsschutz"-Regime, das Demonstrationen grundsätzlich eher verbot.

Gesetz über befriedete Bezirke für Verfassungsorgane des Bundes
§ 3 Zulassung von Versammlungen unter freiem Himmel und Aufzügen Absatz 1:

Öffentliche Versammlungen unter freiem Himmel und Aufzüge innerhalb der nach § 1 gebildeten befriedeten Bezirke sind zuzulassen, wenn eine Beeinträchtigung der Tätigkeit des Deutschen Bundestages und seiner Fraktionen, des Bundesrates oder des Bundesverfassungsgerichts sowie ihrer Organe und Gremien und eine Behinderung des freien Zugangs zu ihren in dem befriedeten Bezirk gelegenen Gebäuden nicht zu besorgen ist. Davon ist im Falle des Deutschen Bundestages und des Bundesrates in der Regel dann auszugehen, wenn die Versammlung oder der Aufzug an einem Tag durchgeführt werden soll, an dem Sitzungen der in Satz 1 genannten Stellen nicht stattfinden. Die Zulassung kann mit Auflagen verbunden werden.

Danach gilt: Öffentliche Versammlungen sind zuzulassen, wenn keine Sitzungen stattfinden.
Tatsache ist mir was ganz anderes aufgefallen. Die Mehrheit der Polizisten stand falsch, sie schützten nur die Seite hin zum Bundeskanzleramt nach dem Motto, der Bundestag ein Plauschverein, also egal, die exekutive Macht ist im Kanzleramt. LOL.

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