aquadraht schrieb am 18.01.2021 12:07:
Natürlich kann ein Innensator die Bestimmungen von § 16 VersG und § 1 BefBezG über befriedete Bezirke für Verfassungsorgane des Bundes nicht kennen (im Volksmund Bannmeile genannt).
Oder er war doch der Anführer dieser Provokation.
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Offensichtlich weiß er im Gegensatz zu dir, dass Gesetze mehr als Paragrafen haben. In der sitzungsfreien Zeit sind Demonstrationen am Reichstag grundsätzlich zu genehmigen.