Richtig heftig und unhaltbar ist halt der Abschnitt zur EMRK in der Verbotsverfügung.
Der besagt zynisch man könne sich auf die Menschenrechte nicht vor Gericht berufen, wenn man administrativ zum Feind der Menschenrechte erklärt werde. Das ist richtig harter Tobak, der die EMRK auf den Kopf stellt.
So dankbar ich über die Einstellung des Magazins bin, es wäre fatal, wenn sich diese Rechtsmeinung unwidersprochen durchsetzt.