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  • K.Toffel

69 Beiträge seit 14.07.2024

Für die nächste Runde hier ein Tipp an Compact:

Weil Vereine ja nicht nur die freiheitlich-demokratische Grundordnung respektieren, sondern auch den Gedanken der Völkerverständigung fördern müssen (https://www.gesetze-im-internet.de/vereinsg/__3.html), habe ich mich gefragt, warum "Vereine" legitim sind, deren Mitglieder mit Forderungen wie Regimechange in anderen Ländern, Aufrüstung oder "Friedensmisssionen" auf Wählerstimmenfang zu gehen.

Die Antwort ist ganz einfach: Politische Parteien sind keine Vereine, wer die verbieten will, muss zum Bundesverfassungsgericht ziehen und dort Beweise au den Tisch legen.

Wenn also Compakt in angemessener Weise von einer Partei herausgegeben wird, liegt die Hürde für ein Verbot viel höher. Zu abstrakt, die Idee? Hier gibt es ein Beispiel, wie andere das machen: https://de.wikipedia.org/wiki/Deutsche_Druck-_und_Verlagsgesellschaft (Die DDVG ist die Beteiligungsgesellschaft des SPD-Unternehmensbesitzes und zu 100 % im Eigentum der SPD. )

(2) Vereine im Sinne dieses Gesetzes sind nicht

1. politische Parteien im Sinne des Artikels 21 des Grundgesetzes,

https://www.gesetze-im-internet.de/vereinsg/__2.html

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 21
...
(4) Über die Frage der Verfassungswidrigkeit nach Absatz 2 sowie über den Ausschluss von staatlicher Finanzierung nach Absatz 3 entscheidet das Bundesverfassungsgericht.
....
(https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_21.html)

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