Robert_Windhager schrieb am 15.08.2024 02:52:
Daniel Unruh schrieb am 15.08.2024 02:47:
Robert_Windhager schrieb am 14.08.2024 23:20:
Im Gegensatz zu vielen wirklich linksextremen oder islamistisches Publikationen, in denen tatsächlich zu Gewalt oder Verbrechen aufgerufen wird, gibt es in Compact keine Gewaltaufrufe oder irgendwelche andere Gesetzesverletzungen.
Haß und Hetze ist nicht immer strafbar oder eine unmittelbare Gesetzesverletzung. Elsässer und sein Verein haben jedoch ganz klar gegen die verfassungsgemäße Regierung gehetzt und agitiert. Und da mußte Nancy Faeser tätig werden.
Es hat niemals auch nur ein einziges Verfahren gegen Compact gegeben.
Doch -- ein Verfahren hat es gegeben. Ein Verbotsverfahren, an dessen Ende ein Vereinsverbot stand.
Das BMI titelte deshalb in seiner Pressemitteilung: "Harter Schlag gegen die rechtsextremistische Szene."
Das war eher ein harter Schlag gegen Meinungs- und Pressefreiheit.
Und durch das jetzige Gerichtsurteil wurde das verfassungswidrige Vorgehen von Frau Faeser bloßgestellt, dass es eben KEIN ordentliches gerichtliches Verfahren gab.Was Frau Faeser machte, war Behördenwillkür und kein gerichtliches Verfahren.
Artikel gelesen? Über die Rechtmäßigkeit des Verbots ist noch nicht entschieden. Solange das nicht entschieden ist, darf das Magazin unter Auflagen weiter erscheinen.