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225 Beiträge seit 20.07.2023

Re: EMRK

Weltwundern schrieb am 14.08.2024 15:25:

Richtig heftig und unhaltbar ist halt der Abschnitt zur EMRK in der Verbotsverfügung.

Der besagt zynisch man könne sich auf die Menschenrechte nicht vor Gericht berufen, wenn man administrativ zum Feind der Menschenrechte erklärt werde. Das ist richtig harter Tobak, der die EMRK auf den Kopf stellt.

So dankbar ich über die Einstellung des Magazins bin, es wäre fatal, wenn sich diese Rechtsmeinung unwidersprochen durchsetzt.

"keine Bedenken gegen die Anwendbarkeit des Vereinsgesetzes auf die als GmbH organisierte Antragstellerin."
Erschreckt mich mehr. War denn der Zweck der GmbH nicht auf "einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet"?

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