wettkiesel schrieb am 14.08.2024 19:17:
StandbyPAX schrieb am 14.08.2024 18:59:
Die Bundesministerin will dem Bundeskriminalamt das Einbrechen in Wohnungen erlauben, um sie heimlich durchsuchen zu können oder um Spähsoftware auf Computern und Smartphones zu installieren. Fragen?
Und was wäre daran in begründeten Fällen falsch? Bisher müssen solche Maßnahmen dem Delinquenten vorher mitgeteilt werden. Was unter Umständen zur Beweisvernichtung führen kann. Grundlegend ist daran nichts auszusetzen, sofern hinreichend gesichert werden kann, dass solche Rechte von den Behörden nicht mißbraucht werden können.
Art 10 GG Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich. Richtervorbehalt.
Art 13 GG Die Wohnung ist unverletzlich. Richtervorbehalt.
Was schon heute gerne ausgehebelt wird, folgenlos. Aber dir sind deine Grundrechte ja egal, du hast ja nicht zu verbergen und du bist auf Linie. Etwas geistige Beweglichkeit ist jetzt gefragt:
Martin Niemöller:
„Als die Nazis die Kommunisten holten, habe ich geschwiegen; ich war ja kein Kommunist.
Als sie die Sozialdemokraten einsperrten, habe ich geschwiegen; ich war ja kein Sozialdemokrat.
Als sie die Gewerkschafter holten, habe ich geschwiegen; ich war ja kein Gewerkschafter.
Als sie mich holten, gab es keinen mehr, der protestieren konnte.“