wettkiesel schrieb am 14.08.2024 20:40:
StandbyPAX schrieb am 14.08.2024 20:21:
Martin Niemöller:
Es geht nicht ums Schweigen, sondern um Beweise für Verbrechen in Deiner Wohnung.
Wenn ich etwas gegen den Staat unternehmen möchte, würde ich in meiner Wohnung oder anderen öfter von mir besuchten Lokalitäten keine Beweise hinterlassen.
Grundrechte können von jeder Regierung geändert werden, es bringt also nichts, sie mit Niemöllers Worten in Verbindung zu bringen und als unverletzlich darzustellen. Und das Gleichsetzen dieser Erkenntnis mit der Zustimmung ("Schweigen") zu Staatsterrorismus ist billig. Auch Du weißt nicht, wie Du in einer entsprechenden Situation reagieren würdest, vielleicht aus Angst um Deine Familie.
Deswegen schrieb ich meinen Vorbehalt, dass möglichst ausgeschlossen werden muss, dass so etwas durch die Behörden mißbraucht werden kann.
Entschuldige bitte, aber dir fehlen da einige Grundkenntnisse. Um Beweise für Verbrechen in Deiner Wohnung sicherzustellen, gibt es den Durchsuchungsbeschluss. Den muss im Normalfall ein Richter anordnen und das aus gutem Grund. Siehe Grundgesetz. Voraussetzung dafür ist, dass ein konkreter Verdacht gegen den Beschuldigten vorliegt. Ein bloßer Anfangsverdacht reicht nicht aus. Eine Ausnahme gilt, wenn Gefahr im Verzug ist. Was die Bundesministerin vorschlägt, ist schlicht verfassungswidrig.
"Grundrechte können von jeder Regierung geändert werden", ist absoluter Schwachsinn!
Wenn überhaupt, dann vom Bundestag und Bundesrat mit Zweidrittelmehrheit.