> Was meinst Du mit "ganz bestimmt nicht"?
Damit meine ich, daß die Betreffenden nicht vor Beginn der Maßnahme
informiert werden müssen.
- Wenn der Betreffende nicht da ist, wird er nicht informiert, höchstens danach.
- Wenn er da ist, wir er zu Beginn der Maßnahme informiert, nicht vorher.
Wenn er da ist, wird darauf geachtet, daß er keine Beweise beseitigen kann und die Maßnahme nicht stört.