Die rechten Armlehnen stehen ab jetzt unter Dauerobservation, bei den Tischbeinen muss ein Gutachten klären, welche 2 der vier Tischbeine als "rechts" zu werten sind.
Die rechten Armlehnen stehen ab jetzt unter Dauerobservation, bei den Tischbeinen muss ein Gutachten klären, welche 2 der vier Tischbeine als "rechts" zu werten sind.