foobar schrieb am 14.08.2024 16:31:
Oder reicht es, sie zur Abholung bereitzustellen?
Das ist rechtlich umstritten. Bei einer rechtswidrigen Beschlagnahmung müssten die Behörden die beschlagnahmten Gegenstände eigentlich auf eigene Kosten zurückbringen. Aber leider stellen die Verantwortlichen sich meist auf den Standpunkt, dass der Eigentümer sie am Verwahrort auf eigene Kosten abholen muss. Man kann versuchen, die Transportkosten und den Zeitaufwand einzuklagen. In der Regel verursacht das aber nur einen weiteren Verlust, weil die Entschädigung den Aufwand für das Verfahren nicht abdeckt.
Siehe auch:
https://www.rechtslupe.de/strafrecht/die-im-strafverfahren-beschlagnahmten-gegenstaende-dritter-und-ihre-rueckgabe-3146424