Ansicht umschalten
Avatar von
  • unbekannter Benutzer

522 Beiträge seit 12.08.2024

Re: Wer in einer parlamentarischen Demokratie zum "Sturz des Regimes" aufruft,

StandbyPAX schrieb am 14.08.2024 21:05:

Leser67863 schrieb am 14.08.2024 19:33:

Bettler schrieb am 14.08.2024 19:28:

ist ein Verfassungs- und Staatsfeind ersten Ranges. Um das zu erkennen, brauche ich kein halbblindes Bundesverfassungsgericht.

Sehe ich auch so !!!

Meinungsäußernde ist insbesondere auch nicht gehalten, die der Verfassung zugrunde liegenden Wertsetzungen zu teilen,...
Das Bundesverfassungsgericht ist nicht deiner Meinung.
Verfassungs- und Staatsfeinde, da habe ich habe mal einen Vorschlag
§ 297 Staatsfeindliche Hetze
"Wer mit dem Ziel, die demokratische Staatsordnung des Reiches zu schädigen oder gegen sie aufzuwiegeln, Verbrechen gegen den Staat androht oder dazu auffordert, Widerstand gegen die Ordnung des Reiches zu leisten, Repräsentanten des Staates oder der Parteien oder die Tätigkeit staatlicher Behörden diskriminiert, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf
Jahren bestraft."
Wäre das für dich so ok?

Dein Post ist leider so wirr das ich ihn nicht verstehe.
Du schreibst von der "Ordnung des Reiches"........sind das Wunschvorstellungen eines ewigen Gestrigen ?
Also ich lebe in der Bundesrepublik Deutschland und Du ?

Bewerten
- +
Ansicht umschalten