ratwol22 schrieb am 15.08.2024 18:20:
Pseudonymuse schrieb am 14.08.2024 20:49:
Apropos Bundesverfassungsgericht, hier ein Zitat: In öffentlichen Angelegenheiten gilt die Vermutung zugunsten der freien Rede (vgl. BVerfGE 7, 198 <208>; stRspr). Die Bürger sind rechtlich nicht gehalten, die Wertsetzungen der Verfassung persönlich zu teilen. Das Grundgesetz baut zwar auf der Erwartung auf, dass die Bürger die allgemeinen Werte der Verfassung akzeptieren und verwirklichen, erzwingt die Werteloyalität aber nicht. Die Bürger sind grundsätzlich auch frei, grundlegende Wertungen der Verfassung in Frage zu stellen oder die Änderung tragender Prinzipien zu fordern.
Deswegen ist das Grundgesetz „nur“ um die Verfassung der BR in Deutschland, weshalb die Deutschen immer noch auf die Umsetzung von Art. 146 GG warten. Wer oder was verhindert das nur?
Was würdest Du im Grundgesetz ändern?
Nichts! Ich erwarte einzig, dass alles Erforderliche getan wird, damit Art. 146 GG wortgetreu zur Anwendung kommt.