ratwol22 schrieb am 15.08.2024 20:15:
Das hieße also die Erarbeitung einer neuen Verfassung mit nachfolgenden Referendum, um die Verfassung in Kraft zu setzen.
Zitat Art. 146 GG: ... eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
Vergangenheitsform - da muss nichts erarbeitet werden.